Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
[Ihr Firmenname] – Microsoft 365 Security & Compliance Consulting
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
über Beratungs-, Analyse-, Implementierungs- oder Managed-Security-Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.



2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Microsoft 365 Security & Compliance, insbesondere:

  • Beratung, Assessments und Sicherheitsanalysen

  • Implementierung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen

  • Laufende Managed-Security-Leistungen und Schulungen

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Konzept oder Vertrag.



3. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.



4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
(2) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig bereit.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.



5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Projektverträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.



6. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
(3) Auf Wunsch wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen, sofern erforderlich.



7. Schutzrechte und Nutzung

(1) Alle Konzepte, Analysen, Dokumentationen oder Berichte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung der im Projekt erstellten Ergebnisse.



8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.



9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen.
Eine Erfolgsgarantie besteht jedoch nicht, da Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen stets von externen Faktoren abhängen (z. B. Nutzerverhalten, Systemumgebung, Drittdienste).



10. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag für die Dauer des jeweiligen Projekts.
(2) Laufende Managed-Security-Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.



11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen, ohne Schadensersatzpflicht.



12. Referenzen

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.



13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.